Rettungsdienstschulen arbeiten mit vielen Honorarkräften — Notärzt:innen, Praxisanleiter:innen, Fachdozent:innen. Zwischen Vertrag, gehaltenen Stunden und Auszahlung liegt an vielen Schulen ein Excel-Ordner. ResQschool verbindet alle drei Schritte, weil es die gehaltenen Stunden ohnehin kennt: aus dem Stundenplan.
Rahmenvereinbarungen und Lehraufträge je Lehrkraft mit Honorarsatz pro Unterrichtseinheit (45 Minuten), abweichenden Sätzen je Fach, Laufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsdokument als PDF. Steuernummer, Anschrift und IBAN für die Abrechnung sind gleich hinterlegt.
Die Abrechnung entsteht per Knopfdruck aus den tatsächlich gehaltenen Stunden im gewählten Zeitraum: Jede nicht entfallene Stunde wird zur Position mit Unterrichtseinheiten und Vertragssatz. Bereits abgerechnete Stunden werden automatisch übersprungen — eine Doppelabrechnung ist ausgeschlossen.
Die Schule rechnet im Gutschriftverfahren selbst ab — die Dozentin muss keine Rechnung schreiben. Wo Dozenten dennoch Rechnungen stellen, werden diese als Eingangsrechnungen erfasst und dem Vertrag zugeordnet. Umsatzsteuer ist je Vertrag konfigurierbar, inklusive Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG oder Kleinunternehmerregelung.
Seit dem Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts zählt bei Honorardozent:innen nicht die Vertragsüberschrift, sondern wie die Tätigkeit tatsächlich gelebt wird. ResQschool führt je Dozent:in eine Statusakte: Status-Check anhand der Tätigkeitsmerkmale, Stand des Statusfeststellungsverfahrens, Zustimmung zur Übergangsregelung nach § 127 SGB IV und der Hinweis auf die mögliche Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Dozent:innen geben ihre Erklärung per Link digital ab, der Nachweis liegt als PDF für die Entgeltunterlagen bereit. Die Übersicht zeigt, bei wem noch Dokumentation fehlt und wie lange die Übergangsregelung noch läuft.
Aus dem Stundenplan: Gehaltene Stunden der Lehrkraft im Zeitraum werden übernommen, entfallene ausgelassen, bereits abgerechnete übersprungen. Positionen lassen sich vor der Freigabe prüfen und anpassen.
Ja — das Umsatzsteuerrecht sieht die Abrechnung per Gutschrift ausdrücklich vor, wenn sie vereinbart ist. Die Vereinbarung gehört in den Dozentenvertrag; die nötigen Pflichtangaben (Anschrift, Steuernummer) hält ResQschool direkt am Vertrag vor.
Ja. Der Vertrag hat einen Grundsatz je Unterrichtseinheit; für einzelne Fächer lassen sich Sondersätze hinterlegen, die bei der Abrechnung automatisch greifen.
Nein. Die Software dokumentiert, was die Schule geprüft hat, und weist auf Prüfbedarf und fehlende Nachweise hin. Verbindlich entscheidet allein das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung; eine Rechtsberatung ersetzt ResQschool nicht.
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Aus dem Ratgeber: Honorardozenten abrechnen: So funktioniert das Gutschriftverfahren